Teilnahmebedingungen Tippgeber-Programm

1. Geltungsbereich

Diese Teilnahmebedingungen gelten für das Tippgeber-Programm der OBJO Facility Management (nachfolgend "OBJO" genannt). Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, sowie juristische Personen. Mitarbeiter von OBJO sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen, sofern nicht anders vereinbart.

2. Voraussetzung für die Tippgeber-Provision

Eine Tippgeber-Provision wird gewährt, wenn folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind:

  • Der Tippgeber übermittelt OBJO einen Kontakt zu einem potenziellen Neukunden mit Reinigungs- oder Facility-Management-Bedarf.
  • Das Objekt bzw. der Kunde ist OBJO zum Zeitpunkt der Tippabgabe noch nicht bekannt.
  • Es kommt aufgrund des Tipps innerhalb von 6 Monaten zu einem rechtswirksamen Vertragsabschluss zwischen OBJO und dem empfohlenen Kunden.
  • Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten oder umfasst ein einmaliges Auftragsvolumen von mindestens 1.000 € netto.

3. Höhe und Auszahlung der Prämie

Die Höhe der Prämie richtet sich nach dem Auftragsvolumen des vermittelten Vertrages. Die genaue Staffelung wird dem Tippgeber auf Anfrage oder im Rahmen der aktuellen Programm-Ausschreibung mitgeteilt.

Die Auszahlung erfolgt in Form eines Shopping-Gutscheins (z.B. Amazon, Wunschgutschein) oder nach gesonderter Vereinbarung per Überweisung. Der Anspruch auf die Prämie entsteht erst nach erfolgreicher Durchführung des ersten Auftrags bzw. nach Zahlungseingang der ersten Monatsrechnung durch den Neukunden.

4. Steuerliche Behandlung

Der Tippgeber ist für die Versteuerung der erhaltenen Prämie selbst verantwortlich. OBJO übernimmt keine Haftung für die steuerliche Behandlung der Zuwendung beim Empfänger. Gewerbliche Tippgeber sind verpflichtet, die Einnahme ordnungsgemäß zu verbuchen.

5. Datenschutz

Der Tippgeber versichert, dass er berechtigt ist, die Kontaktdaten des potenziellen Kunden an OBJO weiterzugeben. OBJO verarbeitet die personenbezogenen Daten des Tippgebers und des empfohlenen Kontakts ausschließlich zum Zwecke der Vertragsanbahnung und Abwicklung des Tippgeber-Programms gemäß der geltenden Datenschutzerklärung.

6. Schlussbestimmungen

OBJO behält sich das Recht vor, das Tippgeber-Programm jederzeit zu ändern, auszusetzen oder zu beenden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Stand: März 2026

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