Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

von MucWart.de – Hausmeister- und Objektservice

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen MucWart.de – nachfolgend „Auftragnehmer" – und Unternehmenskunden im Sinne des § 14 BGB – nachfolgend „Auftraggeber" – über Hausmeister- und verwandte Dienstleistungen.

1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

1.3 Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber, ohne dass erneut auf sie hingewiesen werden muss.

2. Vertragsgegenstand

2.1 Der Auftragnehmer erbringt Hausmeister- und Objektbetreuungsleistungen, insbesondere zum Beispiel:

  • Kontrolle und Überwachung von Gebäuden und Außenanlagen
  • Kleinreparaturen und einfache Instandhaltungsarbeiten
  • Kontrolle von technischen Anlagen (ohne Eingriffe vorbehaltenen Fachbetrieben)
  • Reinigungs- und Pflegearbeiten an gemeinschaftlichen Flächen
  • Winterdienst/Schneeräumung und Streudienste (soweit vereinbart)
  • Koordination von Fremdfirmen und Handwerkern
  • Sonstige vereinbarte Dienstleistungen rund um Objektpflege und Gebäudemanagement

2.2 Art und Umfang der konkret geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag, dem Angebot, der Leistungsbeschreibung oder einem Service-/Leistungsverzeichnis von MucWart.de.

2.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen Subunternehmern zu bedienen, bleibt jedoch gegenüber dem Auftraggeber alleiniger Vertragspartner und verantwortlich für die ordnungsgemäße Leistungserbringung.

3. Vertragsschluss

3.1 Angebote des Auftragnehmers sind – sofern nicht ausdrücklich anders angegeben – freibleibend und unverbindlich.

3.2 Ein Vertrag kommt zustande durch

  • die schriftliche oder in Textform erfolgende Annahme eines Angebots des Auftragnehmers durch den Auftraggeber oder
  • eine Auftragsbestätigung des Auftragnehmers in Textform.

3.3 Mündliche Nebenabreden bei Vertragsschluss sind nur wirksam, wenn sie vom Auftragnehmer in Textform bestätigt werden.

4. Leistungen und Leistungszeiten

4.1 Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Leistungen zu den im Vertrag festgelegten Zeiten. Soweit keine festen Zeiten vereinbart sind, erfolgen die Leistungen innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens nach betrieblicher Disposition von MucWart.de.

4.2 Leistungsänderungen oder -erweiterungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung in Textform. Sie können zu einer Anpassung der Vergütung und ggf. der Termine führen.

4.3 Der Auftragnehmer bemüht sich um Kontinuität beim eingesetzten Personal, ist jedoch berechtigt, Mitarbeiter nach eigenem Ermessen auszutauschen, soweit hierdurch die ordnungsgemäße Leistungserbringung nicht beeinträchtigt wird.

4.4 Bei witterungsbedingten oder nicht vorhersehbaren Ereignissen (z. B. Extremwetter, behördliche Anordnungen, höhere Gewalt) kann es zu Verzögerungen oder Einschränkungen bei der Leistungserbringung kommen. Der Auftragnehmer ist in diesen Fällen von der Leistungspflicht für die Dauer der Behinderung und im Umfang ihrer Wirkung befreit.

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

5.1 Der Auftraggeber hat alle Voraussetzungen zu schaffen, die für die ordnungsgemäße Ausführung der Leistungen erforderlich sind, insbesondere:

  • rechtzeitige Zugangsgewährung zu den betreuten Objekten und Flächen
  • Bereitstellung erforderlicher Schlüssel, Zugangskarten oder Codes
  • Bereitstellung objektspezifischer Informationen (z. B. Pläne, Fluchtwege, Sicherheitsvorschriften)
  • Information über besondere Gefahrenquellen und Sicherheitsvorschriften

5.2 Der Auftraggeber stellt sicher, dass die für die Arbeiten erforderlichen Versorgungsanschlüsse (z. B. Wasser, Strom) unentgeltlich zur Verfügung stehen, soweit nichts anderes vereinbart ist.

5.3 Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und kann der Auftragnehmer deshalb seine Leistungen nicht oder nur eingeschränkt erbringen, gilt die Leistung dennoch als vertragsgemäß erbracht, soweit der Auftragnehmer die Verzögerung nicht zu vertreten hat. Zusätzlich anfallende Aufwände kann der Auftragnehmer gesondert berechnen.

6. Vergütung, Preise und Zahlungsbedingungen

6.1 Es gelten die im jeweiligen Vertrag, Angebot oder in der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise. Sämtliche Preise verstehen sich – sofern nicht ausdrücklich anders angegeben – zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

6.2 Soweit nicht anders vereinbart, erfolgen Abrechnungen monatlich im Voraus oder nach Aufwand auf Basis der vereinbarten Stundensätze bzw. Pauschalen.

6.3 Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

6.4 Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie eine angemessene Mahngebühr zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

6.5 Der Auftragnehmer ist bei Zahlungsverzug berechtigt, die weitere Leistungserbringung ganz oder teilweise zurückzubehalten, bis alle fälligen Forderungen ausgeglichen sind, und nach Setzen einer angemessenen Frist vom Vertrag zurückzutreten.

6.6 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Auftragnehmer anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht ist zudem nur insoweit zulässig, als der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

7. Laufzeit und Kündigung

7.1 Soweit nicht anders vereinbart, werden Dauerschuldverhältnisse (z. B. laufende Objektbetreuungsverträge) mit einer Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten geschlossen.

7.2 Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils 12 Monate, wenn er nicht von einer Partei mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt wird.

7.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

  • der Auftraggeber mit zwei aufeinanderfolgenden fälligen Zahlungen in Verzug gerät,
  • eine Partei trotz Abmahnung wiederholt erheblich gegen Vertragspflichten verstößt oder
  • über das Vermögen einer Partei das Insolvenzverfahren eröffnet oder dessen Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.

7.4 Im Falle der Vertragsbeendigung ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer alle zur Ausführung der Leistungen überlassenen Schlüssel, Unterlagen und Gegenstände unverzüglich zurückzugeben.

8. Gewährleistung

8.1 Der Auftragnehmer schuldet die Leistungserbringung nach den anerkannten Regeln der Technik und mit der im Hausmeistergewerbe üblichen Sorgfalt.

8.2 Der Auftraggeber hat die erbrachten Leistungen unverzüglich zu prüfen und erkennbare Mängel unverzüglich, versteckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform zu rügen. Unterbleibt die rechtzeitige Mängelrüge, gelten die Leistungen als genehmigt.

8.3 Bei berechtigten und rechtzeitig gerügten Mängeln ist der Auftragnehmer zunächst zur Nacherfüllung berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber eine angemessene Minderung der Vergütung verlangen. Ein Rücktritt vom Vertrag ist bei Dauerschuldverhältnissen in der Regel nur hinsichtlich der zukünftigen Leistungserbringung möglich.

8.4 Weitergehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, soweit in diesen AGB oder im Vertrag nichts anderes geregelt ist.

9. Haftung

9.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

9.2 Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesen Fällen ist die Haftung des Auftragnehmers auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

9.3 Weitergehende Haftungsansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen, soweit nicht gesetzlich zwingend gehaftet wird (z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz).

9.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Mitarbeiter des Auftragnehmers.

10. Versicherung

10.1 Der Auftragnehmer unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung mit angemessener Deckungssumme. Einzelheiten zur Versicherung werden auf Anfrage mitgeteilt.

10.2 Die Versicherung deckt Schäden ab, die im Rahmen der vertraglich vereinbarten Leistungen entstehen, soweit sie vom Versicherungsschutz umfasst sind und die Versicherung eintritt.

11. Datenschutz und Vertraulichkeit

11.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle im Rahmen der Vertragserfüllung erlangten personenbezogenen Daten und vertraulichen Informationen des Auftraggebers nur im Rahmen der vertraglichen Zwecke zu verarbeiten und gemäß den Bestimmungen der DSGVO und des BDSG zu schützen.

11.2 Soweit der Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten verarbeitet, wird ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen.

11.3 Der Auftragnehmer verpflichtet seine Mitarbeiter auf die Einhaltung des Datengeheimnisses.

12. Schutzrechte / Arbeitsmittel

12.1 Sämtliche vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Unterlagen, Konzepte, Pläne und sonstigen Arbeitsergebnisse bleiben Eigentum des Auftragnehmers und dürfen ohne dessen Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden.

12.2 Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Arbeitsmittel (z. B. Maschinen, Werkzeuge, Materialien) bleiben Eigentum des Auftraggebers. Der Auftragnehmer haftet für deren Verlust oder Beschädigung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

13. Übertragung des Vertrags

13.1 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers auf Dritte zu übertragen.

13.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf verbundene Unternehmen oder Nachfolgeunternehmen zu übertragen. Der Auftraggeber wird hierüber rechtzeitig informiert.

14. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

14.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

14.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen.

15. Schlussbestimmungen

15.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Klausel.

15.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung eine wirksame Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

15.3 Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Mündliche Zusagen sind nur wirksam, wenn sie vom Auftragnehmer in Textform bestätigt werden.

16. Rücktritt, Stornierung und Terminverschiebung

16.1 Rücktritt durch den Auftraggeber

16.1.1 Bei Einzelaufträgen (z. B. einmalige Sonderreinigung, Reparaturarbeiten) ist ein Rücktritt durch den Auftraggeber bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Leistungstermin kostenfrei möglich.

16.1.2 Bei Rücktritt weniger als 48 Stunden vor dem Termin oder bei Nichterscheinen des Auftraggebers ohne Absage ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Ausfallpauschale in Höhe von 50 % der vereinbarten Vergütung zu berechnen.

16.1.3 Bei kurzfristigem Rücktritt weniger als 24 Stunden vor dem Termin beträgt die Ausfallpauschale 80 % der vereinbarten Vergütung.

16.1.4 Der Auftraggeber ist berechtigt nachzuweisen, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.

16.2 Terminverschiebung

16.2.1 Terminverschiebungen durch den Auftraggeber sind bis 48 Stunden vor dem ursprünglichen Termin kostenfrei möglich, sofern ein Ersatztermin innerhalb von 14 Tagen vereinbart wird.

16.2.2 Bei kurzfristigeren Verschiebungen kann der Auftragnehmer eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25 % der vereinbarten Vergütung berechnen.

16.3 Rücktritt durch den Auftragnehmer

16.3.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, von einem Einzelauftrag zurückzutreten, wenn

  • die Leistungserbringung aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, unmöglich wird (z. B. Krankheit, höhere Gewalt, behördliche Anordnungen),
  • der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung nicht nachkommt oder
  • nachträglich Umstände bekannt werden, die die Leistungserbringung unzumutbar machen.

16.3.2 In diesen Fällen werden bereits erbrachte Teilleistungen anteilig vergütet. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers bestehen nicht, es sei denn, der Rücktritt beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers.

16.4 Dauerschuldverhältnisse

16.4.1 Für Dauerschuldverhältnisse (z. B. laufende Hausmeisterverträge) gelten die Regelungen unter Ziffer 7 (Laufzeit und Kündigung). Ein „Rücktritt" im Sinne dieser Ziffer 16 ist bei Dauerschuldverhältnissen nicht möglich; maßgeblich sind die ordentlichen und außerordentlichen Kündigungsrechte.

17. Besondere Regelungen für Winterdienst

17.1 Leistungsumfang

17.1.1 Soweit Winterdienst ausdrücklich vereinbart ist, umfasst dieser – je nach individueller Vereinbarung – insbesondere:

  • Räumen von Schnee auf den vereinbarten Verkehrsflächen (z. B. Gehwege, Zugänge, Haus- und Hofeingänge, Zufahrten, Parkflächen)
  • Streuen der geräumten Flächen mit geeigneten abstumpfenden Mitteln (z. B. Splitt, Sand) bzw. zugelassenen Auftaumitteln
  • Beseitigung von Glätte infolge Schnee, Eis oder Reif auf den vereinbarten Flächen

17.1.2 Der Winterdienst bezieht sich ausschließlich auf die im Vertrag bzw. in der Leistungsbeschreibung konkret bezeichneten Flächen. Nicht aufgeführte Flächen sind nicht geschuldet.

17.1.3 Nicht geschuldet sind insbesondere:

  • Dach- und Dachlawinenräumungen, Schneebeseitigung von Dächern und Vordächern
  • Beseitigung von Eiszapfen an Fassaden, Dachrinnen oder Vordächern
  • Räum- und Streuarbeiten auf nicht begehbaren oder ungesicherten Flächen (z. B. Steildächer, nicht zugängliche Hofflächen), sofern dies nicht ausdrücklich gesondert vereinbart wird.

17.2 Einsatzzeiten und Häufigkeit

17.2.1 Die Räum- und Streuarbeiten werden im Rahmen der jeweils gültigen kommunalen Satzungen und gesetzlichen Vorschriften ausgeführt. Soweit im Einzelvertrag keine konkreten Zeiten geregelt sind, richtet sich der Winterdienst nach den ortsüblichen Räum- und Streuzeiten der jeweiligen Gemeinde.

17.2.2 Der Winterdienst erfolgt grundsätzlich nach Bedarf („wetterabhängig"). Bei anhaltendem oder wiederkehrendem Schneefall bzw. Glättebildung können mehrere Einsätze erforderlich sein. Ein dauernder, ununterbrochener Räum- und Streudienst wird ohne gesonderte Vereinbarung nicht geschuldet.

17.2.3 Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, eine ständige meteorologische Überwachung vorzunehmen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, erkennbare Gefahrensituationen (z. B. plötzlich auftretende extreme Glätte oder lokales Blitzeis) dem Auftragnehmer unverzüglich zu melden, damit dieser im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen tätig werden kann.

17.3 Leistungsgrenzen

17.3.1 Bei außergewöhnlichen Witterungsverhältnissen (z. B. Eisregen, extreme Schneemassen, Verwehungen, plötzlich einsetzende starke Glatteisbildung) kann eine vollständige und dauerhafte Schnee- und Eisfreiheit der Flächen technisch nicht gewährleistet werden. In solchen Fällen schuldet der Auftragnehmer lediglich ein Tätigwerden nach billigem Ermessen und im Rahmen des wirtschaftlich Zumutbaren.

17.3.2 Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die trotz ordnungsgemäß erbrachtem Winterdienst entstehen, weil eine absolute Rutsch- und Gefahrenfreiheit witterungsbedingt nicht erreichbar ist.

17.3.3 Soweit der Einsatz von bestimmten Streumitteln (z. B. Auftausalz) durch behördliche Vorgaben oder Umweltschutzauflagen eingeschränkt oder untersagt ist, richtet sich die Leistungserbringung nach diesen Vorgaben. Hieraus resultierende Einschränkungen der Wirksamkeit des Winterdienstes gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.

17.4 Verkehrssicherungspflicht

17.4.1 Die rechtliche Verkehrssicherungspflicht für die betreuten Grundstücke und Verkehrsflächen verbleibt beim Auftraggeber. Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber durch die vertraglich vereinbarte Durchführung der Winterdienstleistungen, übernimmt jedoch keine darüber hinausgehende gesetzliche Verantwortung, sofern nicht ausdrücklich anders geregelt.

17.4.2 Der Auftraggeber bleibt insbesondere dafür verantwortlich, dass:

  • die vertraglich vereinbarten Flächen dem Auftragnehmer eindeutig zugeordnet sind,
  • behördliche Auflagen und örtliche Satzungen eingehalten werden und
  • bei erkennbaren Gefahrenlagen unverzüglich weitere Maßnahmen ergriffen werden, sofern dies erforderlich ist.

17.5 Dokumentation

17.5.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Einsätze im Rahmen des Winterdienstes zu dokumentieren (z. B. Datum, Uhrzeit, Art der Maßnahme, besondere Umstände).

Stand: März 2026

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